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Arbeitsschutz

Mit der Ratifizierung der Maastrichter Verträge hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland einen grundlegenden Wandel erfahren.

Zuvor unterlag der Arbeitsschutz staatlichen Regeln. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln (Unfallverhütungsvorschriften UVV´n) war eine hoheitliche Aufgabe, die den Berufsgenossenschaften übertragen worden war. Für die Gewerbetreibenden Betriebe waren zusätzlich die Gewerbeaufsichtsämter (Einhaltung der Gewerbeordnung) zuständig. Damit es den Geschäftsleitungen auch möglich war, die Regeln einzuhalten, wurde 1971 das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) erlassen. Durch dieses Gesetz waren die Unternehmen gezwungen, Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure zu beschäftigen, deren Tätigkeiten in diesem Gesetz genau geregelt sind. Die Einsatzzeiten wurden durch die Berufsgenossenschaften in einer speziellen UVV erlassen.

Im Jahre 1996 trat auf Grund der europäischen Arbeitsschutz – Rahmen – Richtlinie 89/ 391 EWG das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft. Dieses Gesetz mit allen dazugehörigen Verordnungen überträgt dem Unternehmer die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen. Dieses Gesetz mit allen dazugehörigen Verordnungen regelt sehr genau sowohl die Pflichten und Rechte des Unternehmers als auch die der Mitarbeiter.

Damit die Geschäftsleitungen die Gesetze einhalten und im Betrieb umsetzen können, bieten wir als Dienstleister Folgendes an:

  • Erstellen von
  •    - Betriebsanweisungen
       - Gefahrstoffkatastern
       - Maschinenkatastern

  • Einbindung der Dokumentationen in Datenbanksysteme sowie Bereitstellung entsprechender     Desktoplösungen (individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt; keine Standardlösung)
  • Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Gefährdungsanalyse nach § 5 ArbSchG sowie allen dazugehörigen Verordnungen
  • Beratung zur innerbetrieblichen Logistik
  • Führen von Unfallstatistiken
  • Einzelfalluntersuchungen bei Unfällen und Beinaheunfällen
  • Begehungen von Betrieben und Baustellen
  • Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsgeräten und Maschinen
  • Beratung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • (Inhouse-) Schulungen:

       - Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
       - von Führungskräften in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz
       - Ausbildung von Flurförderzeugführern
       - Ausbildung von Kranführern
       - Ladungssicherung
       - Häuslicher Arbeitsschutz
         (Weder Mitarbeiter noch Familienangehörige sollten zu Hause einen Unfall erleiden)

    Pfeil Brandschutz
  • Aktualisiert: Donnerstag , 05. März 2009      ©2026  Economy21     Kontakt: